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Privatgutachten
Bei Auftragserteilung vereinbaren die Parteien in einem Gutachtervertrag das Honorar für die Leistungen des Sachverständigen. Da in der Regel der erforderliche Aufwand für die Untersuchungen und die Erstattung des Gutachtens erst im Laufe der Bearbeitung erkennbar wird, kann ein Angebot zu einem Festpreis nur in Ausnahmefällen gemacht werden. Üblicherweise erfolgt eine Vergütung nach Aufwand zu Stundensätzen, abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung zwischen 100,00 und 135,00 €. Stundensätze, Fahrtkosten und Nebenkosten werden dabei im Vertrag vereinbart. Der Zeitrahmen kann abgeschätzt und ggf. ein Honorarlimit festgelegt werden.
Gerichtsgutachten
Bei Beauftragung eines Gutachtens durch das Gericht richtet sich die Honorierung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Die Vergütung erfolgt nach dem Zeitaufwand, den der Sachverständige für die Erledigung seiner Aufgaben benötigt, zu einem im JVEG festgelegten Stundensatz.
Wenn Sie Interesse an einer Beauftragung haben, werde ich Ihnen gern kostenfrei ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
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