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Strittige Fragen über den Zustand eines Gebäudes oder die Beschaffenheit einer Bauleistung beschäftigen zunehmend die Gerichte. Zur Klärung der bautechnischen Sachverhalte benötigen Richter und Anwälte häufig die Unterstützung durch den Sachverständigen.
Der Sachverständige liefert mit seinem Gutachten eine Entscheidungshilfe für den Richter; neben der Feststellung von Sachverhalten kommt ihm darüber hinaus auch die Rolle eines Dolmetschers zu, Grundlagen und Zusammenhänge seines Fachgebietes in eine auch dem technischen Laien verständliche Sprache zu übersetzen. Das Gutachten muß gleichwohl der fachlichen Bewertung durch Dritte standhalten.
Für den Sachverständigen sind die im Beweisbeschluß des Gerichtes formulierten Fragen der “Fahrplan” seines Gutachtens. Im Verfahren hat er sich auf die technischen Fragestellungen zu beschränken - die Klärung der Rechtsfragen ist Sache des Gerichtes.
Im Bestellungsverfahren hat der Sachverständige die notwendige besondere Sachkunde und Erfahrung in seinem Fachgebiet nachgewiesen; mit der Eidesleistung verpflichtet er sich, seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, unparteiisch und gewissenhaft zu erfüllen.
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