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Der Sachverständige schafft durch seine Stellungnahme Klarheit in fachspezifischen Bereichen, die dem allgemeinen Urteil und Verständnis des Laien oft nicht zugänglich sind; er liefert so fachliche Grundlagen für die Entscheidungen seiner Auftraggeber. Üblicherweise geschieht dies durch Erstattung eines schriftlichen Gutachtens, das auf der Grundlage einer örtlichen Begehung ausgearbeitet wird.
Dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden kommt dabei die Rolle eines ‘Generalisten’ zu, der in den oft vielschichtigen, gewerke-übergreifenden Schadensfällen die Ursachen und Wirkungszusammenhänge klären kann.
Daneben gehört es zum täglichen Geschäft eines Sachverständigen, seinem Auftraggeber Ratschläge, Auskünfte und Empfehlungen hinsichtlich der vielfältigen Fragen zum Thema Bauen und Instandsetzen zu geben.
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