Dr.-Ing.
Wolfgang Lehne

Architekt BDB

von der Architektenkammer Niedersachsen öffentl. bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden

SCHADENSBEWERTUNG

SOLL-IST-Vergleich

Die Bewertung eines festgestellten Zustandes erfordert im allgemeinen einen SOLL-IST-Vergleich: Die IST-Beschaffenheit wurde mit den Festellungen beim Ortstermin dokumentiert; der SOLL-Zustand ergibt sich aus den Anforderungen der technischen Regelwerke und Gesetze, aus vertraglichen Vereinbarungen und aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Im Gutachten werden diese Anforderungen an ein Bauwerk oder Bauteil zusammengestellt; darauf basierend werden die ermittelten Abweichungen beschrieben und (wenn möglich) in “Maß und Zahl” mit Meßdaten belegt.

Mangel oder Bagatelle ?

Häufig muss dabei die Frage beantwortet werden, inwieweit Unregelmässigkeiten in der Ausführung vom Auftraggeber hinzunehmen sind oder ob ein zu beseitigender Mangel vorliegt.

Schlußfolgerungen

Aufgrund der Feststellungen und Anforderungen können Schlussfolgerungen gezogen werden hinsichtlich der Verantwortlichkeit für den strittigen Zustand. Das Sachverständigengutachten beschränkt sich dabei auf eine Bewertung aus technischer Sicht - es enthält keine juristische Bewertung.